Gerne möchten wir Ihnen helfen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ärztliche Zeugnisse aus medizinischen Gründen nicht rückwirkend ausstellen können. Rückwirkend bedeutet: Wenn Sie heute ein Arztzeugnis mit den hierfür nötigen Informationen anfragen, können wir Sie frühestens ab gestern krankschreiben.
Wiederholte Anfragen zu bereits bestehenden Krankmeldungen können wir leider nicht bearbeiten. Das bedeutet: Wenn Sie wegen dieser Krankheit schon einmal krankgeschrieben wurden, können wir Sie nicht erneut krankschreiben.
Alle Angaben haben wahrheitsgetreu zu erfolgen. Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns alle relevanten Informationen mitzuteilen. Rückfragen erfolgen nur einmalig und sind entsprechend ebenfalls vollständig zu beantworten.
Sagen Sie uns nicht die Wahrheit oder wenn Sie uns nicht alle wichtigen Informationen mitteilen, können wir unsere Dienstleistung nicht mit der nötigen Sorgfalt anbieten. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 7.50 erhoben wird.
Weitere Informationen zu unseren Leistungen und Gebühren finden Sie unter:
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